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AGB

BODY & HEALTH CONCEPT Allgemeine Vertragsbedingungen

 

1. Vertragspartner des Mitglieds, Geltung und Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Vertragspartner des Mitglieds ist BODY & HEALTH CONCEPT, Max von Laue Straße 8, 76829 Landau;Tel.: 0176 / 431 435 40 ; E-Mail: info@bodyhealthconcept.de

 BODY& HEALTH CONCEPT ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Dies gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Änderungen werden wirksam, wenn
BODY& HEALTH CONCEPT das Mitglied auf die Änderung hinweist und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht. BODY& HEALTH CONCEPT wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen.

Vertragsbestandteil ist die bei BHC aushängende Hausordnung der Halle.

Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

2. Vertragsabschluss

Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds bei BHC kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und BODY& HEALTH CONCEPT mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch BODY& HEALTH CONCEPT zustande. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch BODY& HEALTH CONCEPT, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von zwei Wochen kann auch das Mitglied den Vertragsabschluss mit BODY& HEALTH CONCEPT in Textform gegenüber
BODY& HEALTH CONCEPT ohne Angabe von Gründen widerrufen.

 

 

 

3. Dauer der Mitgliedschaft

Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate, wenn die Mitgliedschaft zum Monatsanfang beginnt. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um weitere sechs Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Eine Kündigung bedarf der Textform. Etwaige dem Mitglied von BODY& HEALTH CONCEPT gewährte Freimonate verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend. Jedes Mitglied kann bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen, wenn die einfache Fahrstrecke mehr als 60 km zum neuen Wohnort beträgt. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung BODY& HEALTH CONCEPT zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. BODY& HEALTH CONCEPT ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt BODY& HEALTH CONCEPT aus wichtigem Grund, kann BODY& HEALTH CONCEPT den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch BODY& HEALTH CONCEPT aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass BODY& HEALTH CONCEPT überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

4. Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags

Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf in Summe pro Vertragsjahr höchstens sechs Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats in Textform beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft.

Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Training zu nutzen, ist es ab dem Zeitpunkt der Vorlage einer geeigneten Bescheinigung über den Grund seiner Hinderung für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.

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5. Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Folgen der Nichtzahlung

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist BODY& HEALTH CONCEPT berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich. BODY& HEALTH CONCEPT behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zum Training zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.

6. Anpassung des Mitgliedsbeitrages

Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist BODY& HEALTH CONCEPT berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. BODY& HEALTH CONCEPT wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.

7. Haftung

Die Haftung von BODY& HEALTH CONCEPT, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von BODY& HEALTH CONCEPT für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BODY& HEALTH CONCEPT, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von BODY& HEALTH CONCEPT für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von BODY& HEALTH CONCEPT ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden nach dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von BODY& HEALTH CONCEPT.

8. Sonstiges

In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt BODY& HEALTH CONCEPT mit, dass sie nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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